Beitragsordnung der Gesellschaft der Theater- und Konzertfreunde Gera e. V.
§1 Allgemeines
Die Geldmittel für die Verwirklichung der Zwecke erhält der Verein auf der Grundlage des §4 der Satzung
des Vereines durch Mitgliedsbeiträge, Geldspenden und Zuschüsse.
Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach- oder
anders geartete Leistungen. Mit dem Beitritt zum Verein wird die Beitragsordnung ausgehändigt.
§2 Höhe des Beitrages
Einzelmitglieder (natürliche Personen) 35,00 €
Ehepaare/Lebensgemeinschaften 60,00 €
Juristische Personen, Körperschaften,
Gesellschaften und sonstige Personenvereinigungen 130,00 €
Studenten/Auszubildende 12,00 €
Es ist jedem Mitglied überlassen, einen höheren Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Dies muss in geeigneter
schriftlicher Form vom Mitglied erklärt werden und kann jederzeit durch das Mitglied widerrufen werden.
§3 Beitragsermäßigung und Freistellung von der Beitragspflicht
Auf begründeten Antrag des Mitgliedes kann der Vorstand zeitbefristet eine Beitragsermäßigung oder
Freistellung des Beitrages beschließen. Nach Ablauf der Befristung gilt der normale Beitragssatz weiter.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
§4 Zahlung und Fälligkeiten
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge.
Die Abbuchung erfolgt per 01.04. jeden Jahres mittels SEPA-Lastschrift Einzugsermächtigung. Dieser
Termin gilt auch für Mitglieder, die den Jahresbeitrag in eigener Zahlungsmodalität tätigen.
Änderungen, die die Kontendaten der Mitglieder betreffen, sollten dem Verein umgehend, spätestens
aber bis zum 28.02. des laufenden Jahres mitgeteilt werden.
Entstehen dem Verein durch Versäumnisse des Mitgliedes Kosten (z.B. durch Rückbuchung), gehen
diese zu Lasten des Mitgliedes.
§5 weitere Regelungen
Endet die Mitgliedschaft im Verein, erfolgt keine Rückerstattung des entrichteten Mitgliedsbeitrages für
das laufende Kalenderjahr.
Mitglieder, die bis zu dem 30.04. des laufenden Jahres keinen Mitgliedsbeitrag entrichtet haben, werden
in geeigneter Form gemahnt. Die erste Mahnung ist kostenlos. Die zweite Mahnung kostenpflichtig.
Mitglieder, die im ersten Halbjahr dem Verein beitreten, entrichten den vollen Jahresbeitrag. Ab dem
zweiten Halbjahr wird nur der halbe Beitrag für das laufende Jahr erhoben.
§6 Spendenbescheinigungen
Bei Mitgliedsbeiträgen und Spenden über 300,00 € wird automatisch eine Spendenbescheinigung
ausgestellt. Bei Bedarf kann für gezahlte Mitgliedsbeiträge und Spenden eine Spendenbescheinigung
ausgestellt werden.
§ 7 Gültigkeit der Beitragsordnung
Die Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 15. März 2015 in Kraft und gilt ab
01.01. 2016 für die Gesellschaft der Theater- und Konzertfreunde Gera e. V.